Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ richtet sich an Betriebe, die durch die Corona-Krise besonders betroffen sind, und enthält verschiedene Förderbereiche, für die nun die Anträge gestellt werden können.

 

Foto: Julia Vogel

 

Die Ausbildungsprämien aus dem Bundesprogramm werden für Ausbildungsbetriebe gewährt, die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind. Das bedeutet: Sie haben im ersten Halbjahr 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt oder ihr Umsatz ist in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen. 

Die Bundesregierung will mit ihrem Programm „Ausbildungsplätze sichern“ dazu motivieren, die Ausbildungskapazitäten zu erhalten und auszubauen, Kurzarbeit für Auszubildende zu vermeiden, die Auftrags- und Verbundausbildung zu fördern und Anreize zur Übernahme im Falle einer Insolvenz zu schaffen.

 

Die Maßnahmen des neuen Bundesprogramms im Überblick

  1. Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot fortführen): Ausbildende kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie gefördert. Sie erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit). Förderzeitraum ist das Ausbildungsjahr 2020/2021.

 

  1. Ausbildungsprämie plus (Ausbildungsangebot erhöhen): Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit). Förderzeitraum ist das Ausbildungsjahr 2020/2021.

 

  1. Vermeidung von Kurzarbeit: KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist. Die Maßnahme läuft bis zum 31. Dezember 2020.

 

  1. Auftrags- und Verbundausbildung: Wenn KMU die Ausbildung temporär nicht fortsetzen können, können andere KMU, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister zeitlich befristet die Ausbildung übernehmen und dafür Förderung erhalten. Dies gilt, wenn der Geschäftsbetrieb des ursprünglich ausbildenden KMU vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen betroffen ist, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern. Die Maßnahme läuft bis zum 30. Juni 2021.

 

  1. Übernahmeprämie: KMU, die Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen KMU bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten je Auszubildendem eine Prämie von 3.000 Euro. Die Förderung ist bis 30. Juni 2021 möglich.

 

Die Prämien und Zuschüsse können bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Auf deren Webseite stehen weitere Informationen sowie die Antragsformulare und Formulare für die notwendigen Bescheinigungen zum Download bereit.